Bei Fragen können Sie sich direkt an uns wenden:
Handy: 0162 6119922
Mail: info[at]kfv-erz.de
Als Ergebnis der engen Zusammenarbeit des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. mit der Unfallkasse Sachsen, als Förderer der Feuerwehr in Sachsen, wird die Absicherung für Feuerwehrangehörige im Falle eines Unfalls, rückwirkend ab dem 01.01.2019, deutlich verbessert. Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige müssen zukünftig grundsätzlich keine finanziellen Einbußen mehr hinnehmen, wenn sie im Feuerwehrdienst verunfallen. Die Mehrkosten übernimmt die Unfallkasse Sachsen und möchte damit einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes leisten. So wurden zu den bereits bestehenden Bestimmungen nachstehende Änderungen beschlossen:
Um den doppelten Bezug von Mehrleistungen zu vermeiden, gilt für Rentenempfänger/innen aus der gesetzlichen Unfallversicherung weiterhin:
Ein Anspruch auf Mehrleistungen zu Renten an Versicherte schließt einen Anspruch auf Mehrleistungen zum Verletztengeld oder Übergangsgeld in dieser Höhe aus.
Unverändert bleibt es bei beim Anspruch auf Mehrleistungen für die Bezugszeit von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung:
Bitte beachten Sie, dass die genannten Beträge für die volle Erwerbsminderung von 100 % gelten und bei teilweiser Erwerbsminderung dem jeweiligen Prozentsatz entsprechen, also zum Beispiel bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 % lediglich die Hälfte usw.
Die Unfallkasse Sachsen und der Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. weisen darauf hin, dass gemäß Sächsischer Gemeindeordnung und Sächsischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz, die Gemeinden verpflichtet sind, auch weiterhin die Entgeltfortzahlungsansprüche der Arbeitgeber der Kameraden/innen vollständig zu ersetzen.
Textquelle mit freundlicher Genehmigung des Vorsitzenden des KFV Mittelsachsen und Fachbereichsleiter Soziales im Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V., Michael Tatz.
https://www.kfv-mittelsachsen.de/verbesserte-leistungen-durch-die-unfallkasse-sachsen/
Symbolbild: Markus Richter
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