STELLENAUSSCHREIBUNG Brandreferendarin

 Das Sächsische Staatsministerium des Innern stellt zum 1. April 2016 ei-ne/einen Brandreferendarin/Brandreferendar als Beamtin/Beamter auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, zweite Ein-stiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen ein.

 

Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen, im Lausit-zer Seenland 50 km nordöstlich der Landeshauptstadt Dresden gelegen, ist eine besondere obere Staatsbehörde im Geschäftsbereich des Sächsi-schen Staatsministeriums des Innern. Sie ist für die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes zustän-dig und bietet hierzu Teilnehmern und Beschäftigten in einem modernen Schulneubau hervorragende Lern- und Arbeitsbedingungen.

Der zweijährige Vorbereitungsdienst beinhaltet die Grundausbildung bei der Berufsfeuerwehr Bocholt, Führungslehrgänge am Institut der Feuer-wehr in Nordrhein-Westfahlen, der Feuerwehrakademie Hamburg, der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg und dem Institut für Brand-und Katastrophenschutz Heyrothsberge, einen Verwaltungslehrgang an der Verwaltungsakademie Berlin, Praktikumsabschnitte bei Berufsfeuerwehren und einer Verwaltungsbehörde. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.

Zwingende Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungs-dienst sind (bitte Nachweise beifügen): 

 Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 Beamtenstatusgesetz, § 4 Sächsisches Beam-tengesetz),

 erfolgreich abgeschlossener Studiengang an einer Hochschule in einer technischen, natur- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung, der eine Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern voraus-setzt,

 am 1. April 2016 das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet,

 Körpergröße von mindestens 165 cm,

 Vorliegen der erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst,

 Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichen – Bronze – oder Nachweis gleichwertiger Leistungen.

Von Vorteil sind: 

 Erfahrungen im Brand- und Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst,

 Besitz eines Führerscheins der Klasse C bzw. CE.

Die genannten Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen. Hinsichtlich der verbindlichen Zulassungsvorausset-zungen wird auf § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums

des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO) verwiesen.

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte insbesondere Unterlagen bei

 Lebenslauf,

 Nachweise über Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse,

 Kopie des Nachweises über den Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens, min-destens in Bronze,

 Kopie des Personalausweises (beidseitig),

 Kopie des Führerscheines (beidseitig) sowie

 Nachweise über berufliche Tätigkeiten (z. B. Arbeitszeugnisse).

Ihre Eignung, insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit, mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, wie auch Ihre charakterlichen, geistigen und körperli-chen Anlagen weisen Sie in einem Auswahlverfahren nach. Im Hinblick auf eine mögli-che berufliche Perspektive an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen sollten Sie Freude an der Vermittlung von Wissen haben und über pädagogi-sches Geschick verfügen. Im Rahmen der Überprüfung Ihrer mündlichen Ausdrucksfä-higkeit wird daher eine Lehrprobe von Ihnen erwartet. Das Thema wird Ihnen mit der Einladung zum Auswahlverfahren bekannt gegeben.

Das zweitägige Auswahlverfahren wird voraussichtlich am 18./19. Februar 2016 am Standort der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen, 02979 Elster-heide Ortsteil Nardt durchgeführt. Nach einer Vorauswahl werden Sie voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche darüber informiert, ob Sie zum Auswahlverfahren eingeladen werden.

Nähere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie ab 22. Januar 2016 auf der Homepage der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen.

Die für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erforderliche gesundheitliche und kör-perliche Eignung ist durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis nachzuweisen. Die Aufforderung zur Vorlage des Gesundheitszeugnisses erfolgt jedoch gesondert nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist bestrebt, den Anteil der Frauen zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.

Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vor-liegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen er-füllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewer-bung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.