Gunnar Ullmann, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Erzgebirge e.V. und stv. Vorsitzender im Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V., sagt folgendes zur Novellierung:
„Die Novellierung des SächsBRKG stellt einen Anfang dar und ist wichtig, um überhaupt einen Schritt vorwärts zu kommen. Eine komplette Überarbeitung des BRKG wäre zwar sinnvoller, würde aber viele Monate Stillstand mit aufwendigen Anhörungsverfahren über alle Parteien hinweg bedeuten.
Somit haben wir uns mit dem Innenministerium verständigt diesen ersten Schritt gemeinsam zu gehen. In weiterer Zukunft wird es Ziel sein, das BRKG zukunftsfähig komplett zu überarbeiten. Am Montag, dem 24.09.18 wird sich der Vorstand des LFV Sachsen zum jetzigen Gesetzesentwurf beraten.“
Nachfolgend angeführt die Veröffentlichung im Facebookprofil des SMI zur Novellierung des SächsBRKG (Bild- Textquelle SMI):
?Innenminister Roland Wöller hat dem Kabinett in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf einer Novelle des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vorgestellt. Der Entwurf wurde zur Anhörung freigegeben. In der Neufassung werden im Wesentlichen sieben Punkte geändert, die auch aus Empfehlungen der Arbeitsgruppe »Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020« resultieren. Wenn der Sächsische Landtag der Gesetzesänderung zustimmt, kann die Novelle 2019 in Kraft treten.
?Innenminister Wöller: „Wichtig ist, die Freiwilligen Feuerwehren wirksam zu unterstützen und die Kommunen zu entlasten. Darüber sind wir uns mit dem Landesfeuerwehrverband und auch den kommunalen Spitzen einig.“
Die Novelle enthält im Wesentlichen 7️⃣ Änderungen:
1️⃣An der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFS) wird ein Einsatzdienst zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren im Umfeld eingeführt.
2️⃣Die Kommunen dürfen einen hauptamtlichen Wehrleiter zur administrativen Unterstützung bestellen.
3️⃣Das Gesetz regelt die unbürokratische Auszahlung der Feuerwehrpauschale an die Kommunen.
4️⃣Der Einsatz des Technischen Hilfswerkes in Sachsen im Katastrophenschutzfall ist gesetzlich normiert.
5️⃣Die Kommunen können Gebäudeeigentümer zum Einbau von Digitalfunkanlagen (Repeater) verpflichten, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu verbessern.
6️⃣Die Kostenabrechnung von Einsätzen gegenüber Verursachern wird vereinfacht.
7️⃣Kommunen können künftig Feuerwehrmitglieder bei grobem Fehlverhalten außerhalb des Dienstes entlassen.
?Parallel zum Gesetzesvorhaben laufen weiterhin Gespräche mit den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes, um insbesondere die Unterstützung und Ausstattung der »weißen Einheiten« zu optimieren. Dazu sagte Innenminister Wöller: „Wir haben uns mit den Organisationen und Verbänden auf einen weiterführenden Dialog verständigt. Damit lassen sich mögliche Defizite identifizieren und gemeinsame Lösungen zur Beseitigung erarbeiten.“
?Für Investitionen in neue Fahrzeugtechnik im Bereich Katastrophenschutz hat der Freistaat im Jahr 2018 über den regulären Haushaltsansatz von 4 Millionen Euro hinaus weitere rund 5 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem wird ab 2019 der Erwerb von bis zu zwei Lkw-Führerscheinen der Klasse C und CE mit insgesamt 2.000 Euro pro Jahr und Einsatzzug unterstützt.
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