Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung der EU ab dem 25.05.2018

Werte Kameradinnen und Kameraden,

wie sicherlich schon durch die Medien bekannt wurde, tritt ab dem 25.05.2018 die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Diese wird nach jetzigem Kenntnisstand massive Auswirkungen auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren haben. Auch für das Erheben und Speichern von Daten der Mitglieder in den Feuerwehren sowie der Feuerwehrvereine wird es neue Regularien geben.

Es geht dabei um das Erstellen, Speichern, Verarbeiten und Veröffentlichen von Bildern und Daten, sowohl feuerwehrintern- als auch extern. Viele Institutionen befassen sich derzeit intensiv mit dem Thema, eine konkrete Handlungsempfehlung gibt es aber noch nicht. Selbst beim Deutschen Feuerwehrverband oder in der Chefredaktion des Feuerwehrmagazins steht man damit erst am Anfang.

Vertreter des KFV ERZ werden am 09.06.18 ein Seminar des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen mit einem Rechtsanwalt als Dozenten besuchen. Wir werden danach schnellstmöglich einen Handlungsleitfaden entwickeln und den Feuerwehren im KFV ERZ zur Verfügung stellen.

Wir empfehlen jeder Feuerwehr aufgrund der unklaren Rechtslage und als Prävention gegen irgendwelche Rechtsklagen, ab dem 25.05.18 die Aktualisierung Eurer öffentlichen Medien wie Facebook und Homepages sowie Aushänge und Veröffentlichungen in Printmedien auf ein Minimum zu reduzieren. Möglichst keine Bilder veröffentlichen, schon gar nicht von Personen außerhalb der Feuerwehr.

Wichtig, alles was vor dem 25.05.2018 erstellt wurde genießt Bestandsschutz.

Bei Fragen stehe ich Euch gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Paul Schaarschmidt
Fachbereichsleiter Medien & Soziales
Kreisfeuerwehrverband Erzgebirge e.V.

Hinweis: Die Information wurde allen Wehrleitern im KFV ERZ am 09.05.18 per Mail zugesandt. Im obigen Artikel wurden noch 2 Punkte ergänzt.