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Quelle: Freie Presse online am 25.01.2019
Schlecht sichtbare Nummern rauben Zeit
Notärzte und Feuerwehrleute suchen häufig nach den richtigen Eingängen. Dabei gibt es in vielen Kommunen fürs Gestalten von Hausnummern sogar konkrete Vorgaben. Doch die werden nicht immer eingehalten.
Von Michael Brandenburg, Viola Gerhard und Frank Nestler
„Im Dunkeln irren wir manchmal mit Taschenlampen und Notlichtern durch die Gegend“, schildert der Mediziner, was seinen Kollegen und ihm immer wieder wertvolle Zeit auf dem Weg zu Patienten raubt. Denn Hausnummern fehlen oder sind nur schwer zu erkennen, weil sie zu klein, unbeleuchtet oder verdeckt sind. Das Problem kennt auch Boris Altrichter, Geschäftsführer des Rettungszweckverbandes Chemnitz-Erzgebirge. „Es ist so alt wie die Einführung der Hausnummern und wird von uns bei jeder sich bietenden Gelegenheit angesprochen“, sagt er. Mitunter, besonders in ländlichen Gebieten, sei die Nummerierung der Häuser auch nicht geordnet, sondern mit der Bebauung gewachsen.
Um Einsatzkräften nächtliches Suchen zu erleichtern, rüste der Rettungszweckverband Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen mit speziellen, schwenkbaren Arbeitsscheinwerfern aus, die auch bei langsamer Fahrt eingeschaltet bleiben dürfen. „Außerdem sind immer Handscheinwerfer und starke Taschenlampen an Bord“, sagt Altrichter. Er vertraut auf die Ortskenntnis der Besatzungen und auf immer präziser arbeitende Navigationsgeräte, die Rettungskräfte auch dann zum richtigen Eingang führen, wenn die Hausnummer fehlt.
„Notfalls können unsere Disponenten die Fahrzeugbesatzungen mithilfe unserer detaillierten Karten per Telefon zum Einsatzort leiten“, erklärt Ulf Wilhelm, 1. Lagedienstführer in der Integrierten Regionalleitstelle der Berufsfeuerwehr Chemnitz. Von dort aus werden alle Einsätze der Feuerwehren, Rettungswagen und Notärzte in Chemnitz, im Erzgebirgskreis und im Landkreis Mittelsachsen veranlasst.
Notarzt Eßbach sieht vor allem die Kommunen in der Pflicht, für gut erkennbare Hausnummern zu sorgen. „Dafür muss es doch rechtliche Grundlagen geben“, findet er. Und tatsächlich gibt es diese Rechtsgrundlage. Eigentümer sind laut Paragraf 126 des Baugesetzbuches nämlich verpflichtet, ihre Grundstücke mit der Nummer zu versehen, die von der Kommune festgelegt wurde. In vielen Orten regelt zudem die Polizeiverordnung, wie die Hausnummern anzubringen sind, so in Schwarzenberg. Laut Tilo Weiß, als Sachgebietsleiter der Stadtverwaltung für Ordnung und Sicherheit zuständig, müssen Grundstückseigentümer ihr Haus spätestens vier Wochen nach der Nummernzuteilung, nach Neubauten bei Nutzungsbeginn, auf eigene Kosten mit der Nummer in arabischen Ziffern versehen. Als Mindestgröße sind für die Ziffern acht Zentimeter vorgegeben, für ergänzende Buchstaben fünf Zentimeter. In Aue besagt das Regelwerk etwa, dass sie in einer Höhe von nicht mehr als drei Metern an der der Straße zugewandten Seite des Hauses unmittelbar über oder neben dem Eingang anzubringen sind – oder, wenn sich dieser nicht an der Straßenseite befindet, an der dem Grundstückszugang nächst gelegenen Hausecke.
In Schwarzenberg hatte das Ordnungsamt bei Kontrollen im vorigen Jahr wieder zahlreiche Mängel festgestellt. „Da sind Hausnummern nicht mehr deutlich sichtbar, versteckt oder zugewachsen oder nicht mehr leserlich“, so Tilo Weiß. „Fakt ist, dass gegenwärtig gut zehn Prozent der Hausnummernschilder in Schwarzenberg und seinen Ortsteilen nicht den Anforderungen entsprechen“, sagt der Sachgebietsleiter. Die Nummer nur am Briefkasten anzubringen, reicht laut Weiß nicht.
Lugaus Ordnungsamtschef Holger Möckel hat neben fehlenden Hausnummern aber noch ein anderes Problem ausgemacht. Oft werde der Rettungsdienst gerufen und dann in der Wohnung auf ihn gewartet, sagt er. Besser wäre, man postiere draußen am Straßenrand jemanden, der die anrückenden Rettungskräfte heranwinke. „Das wäre in vielen Fällen sehr hilfreich.“
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