Presseerklärung
Die tiefe Besorgnis und ihr Unverständnis über die Absage an die gesellschaftspolitisch dringend notwendige Novellierung des Sächsisches Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) haben die Führungskräfte aller Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände auf der turnusmäßigen Beratung des Landesfeuerwehrverbandes am Samstag (18.11.2017) in Dresden zum Ausdruck gebracht.
Die Ergebnisse der fast einjährigen breiten demokratischen Diskussion in den Feuerwehren sowie den Städten und Gemeinden über die Defizite der Gegenwart in den gesetzlichen Regelungen und die Erfordernisse der Zukunft zur Sicherung des Brandschutzes für die Bürger des Freistaates, werden damit von den Koalitionären in der Landesregierung ignoriert. Die demokratische Mitwirkung zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Feuerwehrwesens in Sachsen wird so ad absurdum geführt. Die Absage kam völlig überraschend, was das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Aussagen der verantwortlichen Parteien nicht stärkt.
Unverständlich ist den Führungskräften auch, warum die in den letzten Jahren mit vielen Millionen der Steuerzahler zu einer der modernsten Feuerwehrschulen in Deutschland auf- und ausgebauten Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt wegen Lehrermangel und fehlenden Kapazitäten nicht einmal ein Drittel der jährlich benötigen Lehrgangsplätze für die Spezialisten und Führungskräfte aller Ebenen der Freiwilligen Feuerwehren realisieren kann. Damit werden die Bemühungen zur Motivation der tausenden ehrenamtlichen Feuerwehrleute, die sich den wachsenden Anforderungen an die Sicherung des Brandschutzes in den Städten und Gemeinden stellen und sich in ihrer Freizeit, an den Wochenenden und sehr oft auch unter Opferung ihres Privaturlaubes qualifizieren wollen, konterkariert.
Auch die technische Basis der Feuerwehren ist in weiten Teilen nicht mehr zeitgemäß, bemängelten die Führungskräfte von Feuerwehren aus ganz Sachsen. So stammt in einigen Landkreisen noch bis zu 40 % der Technik der Feuerwehren in den Städten und Gemeinden aus DDR-Zeiten. Wenn man den technischen Fortschritt in den 27 Jahren nach der politischen Wende zum Vergleich nimmt, werden die Defizite noch deutlicher. Müssen die Feuerwehrleute mit dieser Löschtechnik doch Menschen aus Gefahrensituationen für Leib- und Leben retten und die Sachwerte der Bürger vor Bränden und nach Unwettern schützen.
Der weit überwiegende Teil aller Einsätze – in den ländlichen Regionen sind es 100 % -werden im Freistaat von den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren geleistet. Von Frauen und Männern, die im beruflichen Alltag stehen, ein erfülltes Familienleben anstreben und sich darüber hinaus noch in ihren Wehren über alle Maße für die Sicherheit ihrer Mitmenschen engagieren. Erfüllen sie damit doch eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden. Dieses Engagement bedarf der unbedingten Anerkennung und auch Förderung durch die Politik und die Gesellschaft, betonten die Führungskräfte in der Diskussion um die Gegenwart und Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren und des Sicherheitssystems im Brandschutz im Freistaat.
Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. (im TGZ Glaubitz)
Industriestraße A 11
01612 Glaubitz
Tel.: 035265-644941
Fax: 035265-644942
E-Mail: LFVSachsen@t-online.de
Internet: www.lfv-sachsen.de
Verbandsvorsitzender: Karsten Saack
Geschäftsführerin: Birgit Kazala
Register: Vereinsregisterauszug: VR: 1050 beim Amtsgericht Dresden
Schwerpunktthesen zur Sicherung eines zukunftsorientierten Feuerwehrwesens im Freistaat Sachsen
Ausgehend von einem festen Vertrauen auf eine positive Entwicklung in der Zukunft, sieht der Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. folgende Thesen für dringend notwendig.
1. Gesetzliche Regelungen im Brand- und Katastrophenschutz
Um der Arbeit der Feuerwehren im Freistaat Sachsen einen zeitgemäßen rechtlichen sowie zukunftsorientierten Rahmen zu geben, ist mit einer Novellierung des SächsBRKG unverzüglich zu beginnen und in der jetzigen Legislatur zu beenden.
Darüber hinaus hält der LFV an der allgemeinen Rauchmeldepflicht wie auch einer umfassenden Einführung der schon jetzt im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD festgeschriebenen Brandschutzerziehung in den Lehrplänen der Schulen im Freistaat Sachsen fest.
Unabdingbar ist die Einführung eines Bildungsurlaubes für Feuerwehrangehörige.
Personalentwicklungskonzepte, müssen in die Brandschutzbedarfsplanung zwingend einfließen.
Die Sicherheitsarchitektur im Freistaat Sachsen muss die polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr besser verzahnen. Eine Erhöhung der Planstellen bei der Polizei allein wird nur punktuelle Erfolge bringen. In großen Einsatzlagen arbeiten aber alle Einheiten der Gefahrenabwehr zusammen. Somit ist auch die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr der aktuellen Gefahrenlage im Freistaat Sachsen anzupassen.
2. Technik und Ausstattung
Zielstellung einer über fünf Jahre laufenden mit hohem Fördersatz versehenen Schwerpunktförderung muss der Aufbau einer modernen technischen Feuerwehr sein.
In der Förderhöhe ist ein Finanzausgleich zur Teuerungsrate zu schaffen, da Fahrzeugpreise und Baukosten ständig steigen.
Im gleichen Maße muss die weitere Beschaffung einschließlich des Ersatzes der landeseigenen Fahrzeuge der KatS-Einheiten erfolgen.
3. Aus- und Fortbildung
Die LFKS Sachsen hat eine bedarfsgerechte Ausbildung der Feuerwehren sicher zu stellen. Der vorhandene Ausbildungsrückstau ist unverzüglich abzubauen, die Personalstärke an Ausbildern wie auch die weiteren Kapazitäten sind schnellstmöglich dem zukünftigen Bedarf dauerhaft anzupassen sowie die Kreisausbildung durch aktuelles Schulungsmaterial zu unterstützen.
4. Soziales/Mitgliedergewinnung
Die Förderung der Jugendfeuerwehr muss im jetzigen Umfang fortgeführt werden. Die Jugendfeuerwehren bilden den Nachwuchs für die aktive Feuerwehr. In den Jugendfeuerwehren werden Grundwerte unserer Gesellschaft und das Demokratieverständnis gefördert.
Bei Unfällen oder Todesfällen müssen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren die gleiche soziale Absicherung wie die Angehörigen von Berufsfeuerwehren erhalten.
5. Anerkennung und Entlastung des Ehrenamtes
Es ist eine höhere finanzielle Anerkennung der Tätigkeit von Feuerwehrangehörigen wie Aufwandsentschädigungen unter anderen durch Mindestsätze und Jubiläumszu-wendungen einzuführen.
Schaffung von weiteren gesellschaftlichen Anreizen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren.
Es ist die Entlastung der ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden von zeitaufwendigen Verwaltungsaufgaben, durch einheitliche moderne IT-Lösungen im Freistaat Sachsen insbesondere im Bereich statistischer Erfassungen zeitnah zu realisieren. |