Nachfolgend veröffentlichen wir die Inhalte der E-Mails, welche bezüglich Wiederaufnahme Dienstbetrieb JF an die Jugendfeuerwehrwarte und betreffs Dienst Freiwillige Feuerwehr an die Wehrleiter versandt worden. Die entsprechenden Anlagen sind als Download beigefügt. Vielen Dank an Gunnar Ullmann und Sven Schimmel für die ausführlichen Ausarbeitungen. Am 02.09.2020 trifft sich erstmals seit Beginn der Coronakrise der Vorstand des KFV ERZ wieder persönlich. Die letzten Monate erfolgten Abstimmungen im Vorstand via Telefon und Mailverkehr. Dabei werden wir auch entscheiden, ob und in welcher Form die geplanten Verbandsveranstaltungen in 2020 stattfinden können. Wir informieren Euch zeitnah darüber.
(PS) Titelbild: KJF ERZ Sven Schimmel
FREIWILLIGE FEUERWEHREN
Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden Orts- und Gemeindewehrleiter,
Aufgrund vieler Nachfragen, wie und wann ein normaler Regelbetrieb in den Feuerwehren wieder aufgenommen werden kann, bzw. wie dieser anhand des Regionalen Infektionsgeschehen im Landkreis in den Feuerwehren reguliert werden kann, habe ich euch ein Muster für eine Dienstanweisung zur Verfügung gestellt.
Download: Muster Dienstanweisung schrittweiser Regelbetrieb der Feuerwehren
Diese ist nur eine Empfehlung und könnt ihr frei verwenden, sowie auch an eure Bedürfnisse Anpassen oder Verändern. Wenn in euren Gemeinden schon andere Regelungen vorhanden sind, dann ist das auch in Ordnung. Es muss mit gesundem Menschenverstand jeder Wehrleiter zusammen mit seinem Bürgermeister beurteilen, wie ihr in der Pandemie damit umgeht. Dies kann ein Weg sein wieder zum Normalzustand zu kommen, aber dabei auch flexibel auf regionales Infektionsgeschehen reagieren zu können, wenn erforderlich, ohne dabei die Einsatzbereitschaft zu verlieren und immer wieder neue Dienstanweisungen an eure Kameraden geben zu müssen.
Orientiert ist dies an der Regelung des Freistaates Sachsen, die diese Obergrenzen bis 20, bis 35 und bis 50 pro 100.000 EW in Betracht zieht.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Gunnar Ullmann
Vorsitzender
Kreisfeuerwehrverband Erzgebirge e.V.
KREISJUGENDFEUERWEHR:
Liebe Kameradinnen und Kameraden Jugendfeuerwehrwarte,
oft und immer wieder werden wir gefragt, wann denn ein Jugendfeuerwehrdienst wieder stattfinden darf. Darum haben wir uns entschlossen, euch etwas ausführlicher und zentral zu informieren. Beigefügt haben wir euch zahlreiche Unterlagen dazu. Besonders das Informationsschreiben möchtet ihr bitte unbedingt genau durchlesen.
Was wir nicht können: Wir können euch keine Empfehlung geben, ob und wann ihr eure Jugendfeuerwehrdienste wieder startet. Die aktuelle Rechtslage sieht so aus, dass Beschränkungen sehr kleinteilig und regional oder lokal ausfallen können und jede Stadt, jede Gemeinde anders aufgestellt ist.
Wir können daher nur weitervermitteln, was derzeit möglich ist und was (noch) nicht. Oberstes Ziel muss dabei weiterhin bleiben, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren nicht zu gefährden. Darum müssen mit organisatorischen Maßnahmen Umfelder geschaffen werden, die diese Sicherheit gewährleisten. Das bedeutet: Zeitliche und/oder räumliche Trennung vom Geschehen in den Einsatzabteilungen und entsprechende Bestimmungen für die Dienstdurchführenden müssen eingehalten werden.
Ihr müsst u.a. ein Hygienekonzept für euren Jugendfeuerwehrdienst erstellen und an das Gesundheitsamt und das Jugendamt (SG Jugendhilfe) übermitteln. Das haben wir aber für euch vorbereitet und schicken es mit. Es ist mit dem Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises bereits abgestimmt und von diesem freigegeben. Bitte ändert es in wenigen Punkten nach euren örtlichen Gegebenheiten ab, nicht inhaltlich, sondern förmlich (also z.B. Benennung des Verantwortlichen usw. oder, wenn ihr in eurer eigenen Wehr bereits eigene Maßnahmen erklärt habt, wie die Einsatzabteilung vor möglichen Infektionseinträgen aus der Jugendfeuerwehr geschützt werden soll).
WICHTIG ist aber, dass NUR euer Bürgermeister als oberster Dienstherr der Feuerwehren im Einvernehmen mit dem (Gemeinde-) Wehrleiter entscheiden kann, OB der Jugendfeuerwehrdienst wieder stattfinden darf und unter welchen Auflagen. Er muss die Lage in seiner Kommune im Blick haben und entsprechend entscheiden. Also: Sprecht mit den Verantwortlichen und lasst euch die Genehmigung schriftlich geben. Beachtet werden muss auch, dass es von Ortsteil zur Ortsteil manchmal Unterschiede geben kann und muss.
Hier alle Vorlagen und Hinweise im ZIP-Downloadpaket:
Vorlagen Wiederaufnahme_Dienstbetrieb_JF
Falls ihr weitere Fragen habt, schreibt uns bitte an soziales.erz@kjf-erz.de und wir versuchen, euch schnellstmöglich weiterzuhelfen.
Mit besten Grüßen
Sven Schimmel
Fachgebietsleiter Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Regionalleiter Stollberg
Kreisjugendfeuerwehr Erzgebirge
im Kreisfeuerwehrverband Erzgebirge e.V.