24.01.15 Vorteile bei Bonusprogrammen der Krankenkassen

Bezugnehmend auf diverse Bonusprogramme der Krankenkassen wurde mehrfach von Kameradinnen und Kameraden angefragt, in wie weit bei speziellen Bonuspunkten Aspekte aus dem Feuerwehrbereich, wie Erste Hilfe Kurs oder Arbeitstauglichkeitsuntersuchungen PA-Träger, Maschinisten und Höhentauglichkeit anerkannt werden und somit in die Prämien einfließen. Als größte Krankenkasse wurde daher die AOK PLUS kontaktiert, deren Angaben i.d.R. kompatibel mit den anderen Kassen sind, im Einzelfall müsste man sich erkundigen.

Diese bestätigte dass sowohl die G- Untersuchungen aus dem Feuerwehrbereich als auch die Teilnahme an den jährlichen Erste Hilfe Ausbildungen im Rahmen des Dienstgeschehens anerkannt werden. Eine Bestätigung durch den Wehrleiter mit Stempel und Unterschrift wird hierbei als völlig ausreichend benannt. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass ansonsten Erste Hilfe Kurse ab 4 Doppelstunden (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, kurz LSM) anerkannt werden. Dies beträfe dann z.B. das Modul 5 im Rahmen Truppmann. Wichtig ist, dass die Anerkennung für das Durchführungsjahr erfolgt.

Somit bleibt insgesamt festzuhalten, dass aktive Feuerwehrleute gewisse Vorteile durch ihre Feuerwehrmitgliedschaft haben, ohne zusätzlich privat tätig werden zu müssen.

Weitere Infos dazu erteilen die Krankenkassen.

Bildquelle: https://www.aokplus-online.de/leistungen-services/vorsorge/bonusprogramm.html