Pressemitteilung Landratsamt Erzgebirgskreis 04.06.2019
Erwerb von Führerscheinen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit insgesamt 75.000,00 € bezuschusst
Der Landrat des Erzgebirgskreises Frank Vogel hat für alle aktiven Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis eine pauschale Förderung in Höhe von 50 € pro Angehörigen/-er der aktiven Abteilungen bewilligt.
Die Städte- und Gemeindeverwaltungen des Erzgebirgskreises bekamen dafür eine Fördersumme von insgesamt 254.500,00 € für den aktiven Dienst von 5.090 Kameradinnen und Kameraden per Zuwendungsbescheid zugestellt.
Die Anzahl der zuwendungsberechtigten Mitglieder je Feuerwehr wird aus der Feuerwehrstatistik des Freistaates ermittelt.
Seit 2018 erhalten die Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen diese pauschale Förderung aus Mitteln des Freistaates. In den letzten Wochen hat das Landratsamt Erzgebirgskreis in diesem Zusammenhang Zuwendungsbescheide an alle Kommunen des Erzgebirgskreises versandt.
In die Entscheidung über die Verwendung der Fördergelder werden von den Kommunen die Orts- bzw. Gemeindewehrleiter einbezogen.
Erwerb von Führerscheinen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit insgesamt 75.000,00 € bezuschusst
Ebenfalls seit 2018 wird der Erwerb von Führerscheinen der Klassen C und CE (Führerscheine für LKW) für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit je 1.000,00 € vom Freistaat Sachsen gefördert. Im Erzgebirgskreis wurden 2019 aktuell Zuwendungen in Höhe von 75.000,00 € an 45 Kommunen bewilligt.
Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
KP