Hallo Kameradinnen und Kameraden,
wir haben zahlreiche Anfragen zur Thematik erhalten und möchten daher zur offiziellen Pressemitteilung noch praktische Hinweise geben.
Im Rahmen von Einsätzen zur Brandbekämpfung gibt es keine Einschränkungen (§16 SächBRKG). Die Löschwasserversorgung könnte sich als schwierig erweisen, insbesondere über lange
Wegestrecken.
Ausbildungsmaßnahmen mit Wasserabgabe , beispielsweise Wassergasse usw., sind zu vermeiden. Wenn für Ausbildungszwecke eine Wasserentnahme aus offenen Gewässern erfolgt, ist dieses Wasser zwingend wieder rückzuführen. Gerade bei stehenden Gewässern kann damit im Sinne des Umweltschutzes eine Durchmischung und Sauerstoffanreicherung erreicht werden, um damit dem „Kippen“ von Gewässern vorzubeugen. Löschwasserreserven sollten ständig überprüft und für den Ausbildungsbetrieb nicht sinnlos vergeudet werden. Die Schlauchreserven sind
durch die letzten Großeinsätze stark beansprucht worden , auch hier bitte mit einem gesunden Augenmaß handeln, bitte nicht überzustrapazieren.
Sondergenehmigungen, bspw. eine notwendige Zisternen Befüllung stellt nur die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises aus.
Wir wünschen Euch weiterhin ein paar wunderschöne Sommertage).
Euer Kreisfeuerwehrverband und der Kreisbrandmeister.
Nachfolgend die offizielle Mitteilung des Landratsamtes Erzgebirgskreis dazu:
Die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises weist darauf hin, dass es
strengstens untersagt ist, Wasser mittels Pumpvorrichtungen zu entnehmen.
Auch das im Regelfall zulässige Schöpfen mit Handgefäßen – sogenannter
Gemeingebrauch – sollte unterbleiben. Bei anhaltender Trockenheit und
entsprechend niedrigen Wasserständen können bereits geringfügige
Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben.
Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Wasserstände in den Gewässern
des Erzgebirgskreises flächendeckend derzeitig sehr niedrig und die
Abflüsse gering. Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere teilweise
stark beeinträchtigt. Durch niedrige Wasserstände und steigende
Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die
Selbstreinigungskraft der Gewässer – es wachsen vermehrt Algen, Fische und
Kleinstlebewesen sterben. Abpumpen, Ableiten bzw. teilweise sogar Schöpfen
von Wasser aus den Bächen verschärft diese Situation.
Nach den Wettervorhersagen ist auch weiterhin nicht mit größeren
Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokal begrenzte Regenschauer und
Gewitterregen (werden) kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation
beitragen.
Die Wasserentnahme ist daher nicht mehr durch den Anlieger-, Eigentümer-
und Gemeingebrauch gedeckt und somit unzulässig.
Auf keinen Fall dürfen Bachläufe durch das Wasserentnehmen austrocknen.
Dies gilt auch für die Entnahme durch Eigentümer und Nutzer von
Grundstücken an Bächen, Kleingärtner, Kleingartenvereine und Gemeinden.
Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro nach
sich ziehen.
Informationen zum Durchfluss und zu den Wasserständen der
Hauptfließgewässer liefern auch die Daten des Landeshochwasserzentrums
unter
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-uebersicht.
Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht Bürgerinnen und Bürgern die
Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises zu den allgemeinen Sprechzeiten
telefonisch unter 03735 601-6190 zur Verfügung.
Bilder: Feuerwehr Cunersdorf