Liebe Kameradinnen und Kameraden,
bei öffentlichen Veranstaltungen mit Musiknutzung, so auch bei Feuerwehrfesten o.ä., fallen meist GEMA-Gebühren an.
Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um Blaskapellen, DJ`s oder selbst abgespielte „Musik aus der Dose“ handelt.
Diese Events müssen immer vor der Durchführung bei der GEMA angemeldet und danach die GEMA-Gebühren entrichtet werden.
Über den Deutschen Feuerwehrverband haben unsere Feuerwehren die Möglichkeit, Rabatte durch Rahmenverträge auf bestimmte Produkte zu erhalten.
Unter diesem Link http://www.feuerwehrverband.de/rahmenvertraege.html erreicht ihr direkt die Rahmenvertragsseite des DFV.
Dort ist auch die GEMA hinterlegt, ein Link verweist direkt zu den Antragsformularen.
Bitte beachtet die Rubrik, in der ihr die Veranstaltung anmeldet, denn auch da gibt es preisliche Unterschiede.
Und noch ein kleiner Hinweis, der Rabatt bei der GEMA ist nur möglich, wenn die Veranstaltung die Feuerwehr, nicht der Verein anmeldet.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Thomas Kreher
Referatsleiter ÖA LFV Sachsen
Bildquellen: Deutscher Feuerwehrverband & GEMA