Den KFV ERZ erreichten mittlerweile mehrere Anfragen, ob man nicht als erzgebirgische Wehren in den Waldbrandgebieten in Mecklenburg Vorpommern helfen könnte? Dazu möchten wir gern Rückmeldung geben. Kurz fasst KBM Mario Mischok zusammen: „Einsatz nur auf Amtshilfeersuchen im Auftrag des betreffenden Verwaltungsstabes … Keine Eigendynamik …“.
Außerdem verweisen wir aufgrund der aktuellen Wetterlage, auch im Erzgebirge auf die Fachempfehlung
Waldbrände des Deutschen Feuerwehrverbandes in der Version vom 10.07.2018, hier nochmal zum Download:
DFV Fachempfehlung Waldbrände Version 2 – Stand 10.07.2018
Für alle, die mehr Details wissen möchten, warum man nicht einfach zu so einem Einsatz ohne Auftrag fahren kann, gibts nachfolgend die wichtigsten Fakten.
Zunächst obliegt es prinzipiell dem dortigen Einsatzstab, der durch das entsprechende Landratsamt aufgrund der Ausrufung des Katastrophenfalles geführt wird, ob Hilfskontingente aus anderen Bundesländern gebraucht werden. Falls der Stab in Absprache mit dem zuständigen Innenministerium zu der Auffassung kommt, dass dies nötig ist, erfolgen Hilfeersuchen durch den zuständigen Innenminister an die zunächst benachbarten Bundesländer.
Die dortigen Innenminister geben das Ersuchen je nach festgelegten Meldestrukturen nach unten weiter. Vorrangig würden dann die jeweiligen Katastrophenschutzzüge, z.B. für die Brandbekämpfung in Frage kommen. Dies hängt aber auch davon ab, welche Arten von Kräften und Mitteln der Hilfeersuchende stellt.
Je nach Verfügbarkeit der Züge erfolgt dann eine Rückmeldung über das Innenministerium, ob und welche Einheiten entsandt werden können. Dabei müssen die Ministerien auch zwingend prüfen, ob z.B. überhaupt aus Sachsen Einheiten verlegt werden, wenn im eigenen Bundesland auch Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 herrscht. Sollte hier dann ein Feuer ausbrechen, wären notwendige Strukturen nicht da.
Wir raten dringendst davon ab, sowohl als einzelne Einsatzkräfte als auch als ganze Feuerwehren eigenmächtig in Waldbrandgebiete zu fahren, wenn es keine offizielle Anforderung gibt. Denn zunächst werden immer angrenzende Bundesländer um Hilfe ersucht, der Einsatzstab bzw. die Technischen Einsatzleitungen vor Ort wissen, wo Kräfte und Mittel gebraucht werden in den Einsatzabschnitten. Ständen da auf einmal Einheiten aus heiterem Himmel da, wie zu den großen Hochwassern geschehen, kommen sie wahrscheinlich gar nicht zum Einsatz.
Weiterhin wären weder die finanziellen Aspekte noch der Versicherungsschutz gedeckelt. Noch dazu käme wie in MV, dass Brände auf Munitionsbelasteten Böden besondere Einsatztaktik und Spezialtechnik erfordern. Waldbrände dieser Ausmaße erfordern eine sehr hohe Führungsqualität, Erfahrung, Einbeziehung von Fachberatern und eine adäquate Einsatzführung.
Wir finden es natürlich super, wenn auch Kräfte aus dem Erzgebirge den Kameradinnen und Kameraden in anderen Bundesländern helfen wollen, aber wie zu lesen ist, müssen dafür die notwendigen Rahmenbedingungen passen.
Vielen Dank fürs Verständnis.
Fotorechte: Jens Büttner/dpa